Sonderinfo Fraport

Warum so eilig eine Prozessvereinbarung?

Nach Beschluss des Betriebsrates über die Prozessvereinbarung Relaunch50 und Zukunft-FRA stellte der Arbeitgeber seine zukünftige Aufstellung in der Fraport-Struktur vor.

Normalerweise wird ordnungsgemäß erst das Vorhaben des Arbeitgebers nach Betriebsvereinbarung BV65 angehört, gemeinsam beraten und dann eine Vereinbarung getroffen.

Mit dem voreiligen Beschluss der Prozessvereinbarung bekam der Arbeitgeber immerhin vor der Anhörung und Beratung grünes Licht für sein Vorhaben.

Denn mit dem Paragrafen 3, Absatz 1 der Prozessvereinbarung hebelt er die Betriebsvereinbarung BV65 (Beratung, Austausch und mögliche personelle Maßnahmen mit dem BR) aus.

Obwohl die medial bekannten abzubauenden Stellen eine kollektive Vereinbarung (Interessenausgleich mit Sozialplan) nach Betriebsverfassungsgesetz vorsieht, wählte die Mehrheit des Betriebsrates den geringsten Widerstand mit dieser Prozessvereinbarung, um dem Arbeitgeber quasi freie Bühne zu bieten.

Im Erstaufschlag der Vorstellung wurde der Mehrheit des Betriebsrates erst bewusst, wieso es falsch war, solch eine Prozessvereinbarung zu beschließen.

Wir, dass FAG-IGL Team haben die Prozessvereinbarung von Anfang an argumentativ kritisiert und uns bei der Abstimmung enthalten. Denn für uns war nicht nachvollziehbar, weshalb der Betriebsrat sich auf diese Vereinbarung einlassen muss, wenn der Arbeitgeber die beidseitige Freiwilligkeit bei einer Abfindung, Rentenausgleichszahlung und Altersteilzeit sowieso vorsieht. Die Aktion ZV+ mit Abfindung und ATZ hätte er erneut anbieten können, ohne eine Prozessvereinbarung.

Doch unsere argumentativen Kritiken und Bedenken ließ die Mehrheit im Betriebsrat ziemlich regungslos.

Nun sollen starke Umstrukturierungen in den Bereichen stattfinden.

Die Begriffe Outsourcing in externe Firmen, Bereichsschließung, Bereichsanpassung, Übergang, Mitarbeiterpool ohne Tätigkeit, Abfindung, Altersteilzeit und Rentenausgleichszahlung sollen nun vom Betriebsrat und dem Arbeitgeber als eine gute und lukrative Lösung kommuniziert werden!

Mit anderen Worten:

Der Betriebsrat soll für eine Massenentlassung (rund 2.500 Fraport AG Stellen) mit Vorgaben des Arbeitgebers werben.

Gleichzeitig versucht man die Belegschaft zu beruhigen und zu beschwichtigen.

Getreu dem Motto:

" Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten"

Ihr merkt es selbst, -- da war doch mal was!

Unseres Erachtens nach, hat die Mehrheit des Betriebsrates die Beauftragung durch die Wahl der Belegschaft völlig falsch verstanden oder missbraucht seine Position für die Arbeitgeberseite.

Wir, Euer FAG-IGL Team werden auf gar keinen Fall für den Stellenabbau in dieser Form werben und stehen dafür, die Belegschaft bei der Fraport AG zu behalten.

Wenn so viele Stellen abgebaut werden sollen, ist ein Sozialplan dringend erforderlich, in dem eine Abfindung höher ausgehandelt werden kann, als der Arbeitgeber je freiwillig bereit wäre, zu zahlen. In einem Interessenausgleich mit Sozialplan können auch die Arbeitsplätze nachhaltig gesichert werden.

Die Prozessvereinbarung führt nach unserer Erfahrung zu Unruhen im Betrieb.

Jeder gegen Jeden, rette sich wer kann, ohne dabei in Betracht zu ziehen, ob man nicht gerade am eigenen Ast sägt.

Die vom Arbeitgeber vorgegebenen besagten Angebote, Abfindung und mögliche Altersteilzeit kann und darf nicht zur lukrativen Messlatte werden, um die sich Mitarbeiter reißen sollen, wie in den altgriechischen olympischen Spielen oder den Gladiatorenkämpfen.

Diesem Wahnsinn kann der neu zu wählende Betriebsrat ein Ende setzen, wenn die Mitarbeiter die Alternative verstanden haben und denken: Klar geht das anders!

Gebt Euch selbst die Möglichkeit, die verfahrenen Strukturen im Betriebsrat zum positiven zu ändern, indem ihr die Liste FAG-IGL wählt.

Euer FAG-IGL Team