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Informationen zum Rechtsschutz bei der IGL

Nachfolgend erläutern wir Euch unsere Leistungen im Hinblick auf Rechtsberatung und Rechtsschutz

Diese bestehen zum einen aus der reinen Rechtsberatung (ohne Antrag oder sonstiges möglich) und, sofern hierdurch nicht alle Probleme aus der Welt geschaffen werden, aus einer Möglichkeit, Rechtsschutz für ein gerichtliches Verfahren gewährt zu bekommen (hierfür ist ein Antrag bei der IGL notwendig, den ihr im Downloadbereich herunterladen könnt). 

Ihr werdet sehen – es ist ganz einfach:

 

Rechtsberatung

Im Rahmen unserer Rechtsschutzordnung gewähren wir unseren Mitgliedern Beratung in allen arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten, die mit der Ausübung des Berufes im Luftverkehr oder mit der Ausbildung zu diesem Beruf in Zusammenhang stehen.

Wir sind allerdings keine Rechtsschutzversicherung und ersetzen diese auch keinesfalls. Unser Rechtsschutz hat andere Schwerpunkte und wird nach anderen Kriterien gewährt:

Eine Rechtsschutzversicherung gewährt unter bestimmten Voraussetzungen und auf Grundlage von (geprüften) Versicherungsbedingungen sowie dem Versicherungsvertragsgesetz Rechtsschutz und damit die Übernahme von Rechtsverfolgungskosten.

Rechtsschutzversicherungen beinhalten meist verschiedene Rechtsgebiete (z. B. Arbeits-, Verkehrs-, Mietrechtsschutz) und sind damit umfangreicher als unser Angebot.

Rechtsberatung erfolgt durch eine Rechtsschutzversicherung aber grundsätzlich nicht. Allenfalls wird diese die Kosten für eine Beratung durch einen Anwalt übernehmen. Für allgemeine Beratung, z. B. Kurzanfragen hinsichtlich der Auslegung eines Arbeitsvertrages, der gesetzlichen Lage bei Schwangerschaft o. ä., übernimmt die Rechtsschutzversicherung in aller Regel keine Kosten.

IGL hingegen ist eine Gewerkschaft, die die Interessen ihrer Mitglieder vertritt und bietet in diesem Rahmen auch Rechtsberatung durch die mit uns kooperierenden und auf Luftverkehr spezialisierten Arbeitnehmeranwälte an.

Auf Antrag und interner Prüfung Deines Problems stellen wir gerne einen Kontakt mit unserem Fachanwalt her.

 

 

Notwendigkeit von Rechtsschutz

Sollte die Rechtsberatung (inkl. einer möglichen außergerichtlichen Vertretung) zur Klärung eures Anliegens nicht ausreichen und eine Klage erforderlich werden, muss bei uns ein Rechtsschutzantrag für das gerichtliche Verfahren gestellt werden. 

Dieser Rechtsschutzantrag muss die dort geforderten Informationen, insbesondere eine Sachverhaltsdarstellung, enthalten. Die IGL gewährt Rechtsschutz nur unter der Voraussetzung, dass Ihr nicht über eine eigene Rechtsschutzversicherung im eigentlichen Sinne verfügt. Besteht eine solche und habt ihr eine Selbstbeteiligung vereinbart, könnt ihr allerdings mit dem Rechtsschutzantrag die Übernahme der Selbstbeteiligung beantragen.

Die Kostenübernahme einer gerichtlichen Vertretung setzt eine dreimonatige zahlende Mitgliedschaft voraus. Im Einzelfall ist bei Neueintritt eine Nachzahlung des Mitgliedsbeitrags möglich, wenn Rechtsschutz sofort benötigt wird. Dies setzt allerdings eine Prüfung und die Genehmigung des Vorstands voraus.

Keine Kostenübernahme bei Beauftragung externer Rechtsanwälte

Die IGL arbeitet mit einer auf Arbeitnehmerschutzrechte im Luftverkehrsbereich spezialisierten Kanzlei zusammen, die grundsätzlich alle unsere Mitglieder im Streitfall berät und vertritt. Kosten für Rechtsberatung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung durch andere externe Anwälte werden nicht übernommen, es sei denn, der Vorstand der IGL hat dies zuvor genehmigt. Dies wird allerdings nur im absoluten Ausnahmefall erfolgen.

Ein (einklagbarer) Anspruch auf Übernahme von Rechtsverfolgungskosten besteht nicht. Wir entscheiden in jedem Einzelfall, ob Kosten übernommen werden, wobei neben den individuellen Interessen und Erfolgsaussichten auch berufspolitische Erwägungen, also das Interesse an der Klärung von Fragen, die eine Mehrzahl von Mitgliedern betreffen, in die Abwägung einfließen.

Wenn Ihr also ein arbeits- oder sozialrechtliches Problem habt, dann ruft uns bitte zunächst an oder nehmt über unsere E-Mail-Adresse (info@igl.aero) mit uns Kontakt auf. In vielen Fällen können wir oder die mit uns zusammenarbeitenden Arbeitnehmeranwälte am Telefon sofort helfen. 

Sollte das Problem danach noch nicht gelöst sein, besprechen wir bzw. unsere Anwälte mit Euch die weitere Vorgehensweise.