Newsletter der LTLS

Ist Kurzarbeit = Rufbereitschaft?

Ganz klares Nein!

Liebe Mitglieder,

liebe Kolleginnen, und Kollegen.

Da sich viele Kollegen*innen der LTLS von ihrem BR nicht unterrichtet und vertreten fühlen, haben sie sich vertrauensvoll an ihre Vertreter der IGL und TGL gewendet.

Es geht um die Problematik, dass der Arbeitgeber versucht, Kollegen*innen zu einer quasi Rufbereitschaft während der Kurzarbeit zu verpflichten. Das sind Tage, an denen laut Gesetz keinerlei Arbeitsleistung erbracht werden darf, da ansonsten die LTLS, also die Lufthansa, dass Recht auf Kurzarbeit, und damit auf Subventionen, verlieren könnte.

So sollen die Kollegen ihre Telefonnummer angeben, und an den Tagen, an denen sie wegen Kurzarbeit zuhause sind, für einen Zeitraum bereithalten, um kurzfristig zur Arbeit gerufen werden zu können.

Diese Vorgehensweise ist aber nicht erlaubt, denn es gibt im Lufthansa Konzern dazu Betriebsvereinbarungen. An diese sollte sich auch die LTLS halten!

Erst auf Drängen der IGL Kollegen im BR hat der BR der LTLS dann davon Abstand genommen.

Erstaunlich dabei ist, dass beleidigt versucht wird, der TGL/IGL die Schuld dafür zu geben, dass wir auf die Einhaltung von Gesetzen und Betriebsvereinbarungen bestehen und schuld daran sein sollen, dass die Firma nicht auf solche Lösungen zurückgreift.

Es wird behauptet, dass wir den Mitarbeitern diese „gute“ Lösung kaputt machen und die Mitarbeiter sollten doch der Lufthansa entgegenkommen, da man ihnen ja auch das Kurzarbeitergeld aufgestockt hat.

Dazu sagen wir:“ Wenn wir die Schuld dafür bekommen sollen, dass sich an Regeln und Gesetze zum Schutz der Arbeitnehmer gehalten wird, dann nehmen wir diese Schuld doch gerne auf uns.“

Wir sind für Euch da und werden weiter sehr kritisch beobachten, was im Betrieb LTLS passiert.

Eure Vertreter der TGL/IGL